23. Mai 2019 - 70 Jahre Grundgesetz

Am 23.05.2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Die Schulen sind deshalb aufgefordert, diesen Tag zu feiern und sich mit dem Thema „Demokratiebildung“ auseinanderzusetzen.

„Niemand behauptet, dass Demokratie perfekt ist oder der Weisheit letzter Schluss. In der Tat wurde gesagt, dass Demokratie die schlechteste Regierungsform ist, mit Ausnahme all der anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert wurden.“ (Winston Churchill am 11. November 1947 in einer Rede im britischen Unterhaus)

Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes SH hat für 2019 in den Schulen das „Jahr der politischen Bildung“ ausgerufen. Anlässlich der Würdigung des 70-jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland sowie des Grundgesetzes und nicht zuletzt des 30. Jubiläums des Endes der innerdeutschen Teilung führt die Schule Hohe Geest an diesem Tag daher einen jahrgangsübergreifenden Projekttag durch.

Ziel der verschiedenen jeweils im Klassenverband durchgeführten Aktionen ist die vertiefende Sensibilisierung für die dem Grundgesetz zugrundeliegenden Werte. Dieses im Mai 1949 zunächst als „Provisorium“ verabschiedete Grundgerüst der Bundesrepublik konnte nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts eine stabilisierende und anpassungsfähige Wirkung entfalten sowie einen Vorbildcharakter für weltweit existierende demokratische Systeme aufzeigen.

Es hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. 
Das wichtigste Ziel war es, Lehren aus der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus zu ziehen. Besondere Bedeutung sollten deshalb die verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, inwiefern diese Werte tiefgreifend ihren Alltag prägen und dass deren Gewährung keine Selbstverständlichkeit darstellt, sondern darüber hinaus auch eine persönliche Verantwortungsbereitschaft erfordert, sich für ihren Erhalt zukünftig einzusetzen. Zudem soll durch diesen Tag auf unterschiedliche Art und Weise über den Unterrichtsalltag hinaus ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, inwieweit den verfassungsrechtlichen Grundlagen ein weitgehender Interpretationsspielraum innewohnt, um gegenwärtigen sowie auch zunehmend spürbaren Herausforderungen der Zukunft angemessen begegnen zu können. 

Der Inhalt der ersten 19 Artikel (Grundrechte) des „Grundgesetzes“ haben somit trotz der wenigen formalen Änderungen in den vergangen 70 Jahren nichts an Aktualität als Handlungsauftrag eingebüßt - und dies nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und globaler Ebene. Sie berühren weiterhin die Umsetzung fundamentaler Fragen der Gegenwart und Zukunft, wie dem Schutz der natürlichen Umwelt, der Wahrung persönlicher Freiheit im Prozess der Digitalisierung, der Gleichberechtigung, der Toleranz gegenüber  verschiedenen Kulturen. Des Weiteren wird es zukünftig großer Anstrengungen auch der Heranwachsenden bedürfen, sich für die Bewahrung dieser Grundlagen des Zusammenlebens einzusetzen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Spannungen, welche sich zunehmend am Erstarken populistischer Strömungen, Auswirkungen von Sozialer Ungleichheit und den Effekten globaler Migrationsprozesse festmachen lassen.

 „Man mag zur Demokratie philosophisch stehen wie man will. Wenn man die Welt, in der wir leben, anschaut, zeigt uns jeder Blick, der tief genug geht, daß die Demokratie heute unser Schicksal ist, ob uns dies gefällt oder nicht.“ (Carlo Schmid (SPD), maßgeblich an der Ausarbeitung des Grundgesetzes beteiligt, Quelle: Zeit online)

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