Änderungen bei der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung; Bescheinigung eines negativen Testergebnisses
Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Lehrkräfte,
liebe Schulgemeinschaft!
Die Pflicht zum Tragen einer MNB in der bisherigen Form bleibt bestehen. Es gibt jedoch ab
sofort folgende Änderungen:
- Schüler*innen sind in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs von
der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, wenn ein Mindestabstand
von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten
wird. Gleiches gilt für die Durchführung von Unterricht außerhalb eines geschlossenen
Raumes auf dem Schulgelände. - Schüler*innen sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei schulischen
Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ausgenommen, soweit sie Sport
ausüben oder sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der
eigenen Kohorte einhalten. Allerdings bleiben die an einem außerschulischen Lernort
geltenden Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unberührt. - Schüler*innen sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf
Schulwegen zwischen Bus- und Bahnhaltestelle und der Schule ausgenommen, soweit
zu Schüler*innen außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand
von 1,5 Metern eingehalten wird.
Neu ist auch, dass ab sofort die Möglichkeit besteht, sich bei Bedarf das Vorliegen eines negativen
Testergebnisses bescheinigen zu lassen.
Viele Grüße!
Stephan Schmidt, 01.06.21