Aktualisierter Corona-Reaktionsplan / Anträge auf freiwillige Wiederholungen

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Lehrkräfte,
liebe Schulgemeinschaft!

 

Der Corona-Reaktionsplan ist seitens des Ministeriums überarbeitet worden. Im Kern sind die Kennzahlen für die einzelnen Maßnahmen innerhalb dieses Plans verändert worden. Hiervon ist für uns aller Wahrscheinlichkeit nach in Kürze von Bedeutung, dass bei einer fünf Tage andauernden Inzidenz von unter 50 in den Tagen danach der Präsenzunterricht für die komplette Schule wiederaufgenommen wird. Die Zählung beginnt mit heute, dem 03. Mai 2021.

Einzelheiten können dem Corona-Reaktionsplan entnommen werden. Über konkrete Öffnungsschritte werden wir euch und Sie an dieser Stelle umgehend informieren.

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in einigen meiner letzten Einträge habe ich auf die Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens – ohne dass das Jahr der Wiederholung auf die Schulverweildauer angerechnet wird – hingewiesen. Auf einen entsprechenden Antrag Ihrerseits folgt eine verpflichtende Beratung durch die Schule.

Sollten Sie es in Betracht ziehen, einen entsprechenden – formlosen und kurz formulierten – Antrag zu stellen, bitte ich Sie daher, diesen Antrag bis zum 12.05.2021 über die jeweilige Klassenlehrkraft einzureichen, damit wir in der Folge zeitnah mit Ihnen gemeinsam in die Beratung treten und für Ihre Kinder in Vorbereitung des nächsten Schuljahres zeitnah Planungssicherheit erreichen können.

 

Viele Grüße!

Stephan Schmidt, 03.05.21

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