Corona-Maßnahmen ab dem 15. Februar 2021

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Lehrkräfte,
liebe Schulgemeinschaft!

 

Uns haben die Mitteilungen des Ministeriums über die aktuell überarbeiteten und weitreichenden Corona-Maßnahmen erreicht. Diese Mitteilungen enthalten Informationen zur Durchführung des Wechselunterrichts (vgl. Corona-Reaktionsplan weiter unten), zur Durchführung der Abschlussprüfungen und zum Wiederholen von Jahrgangsstufen.

Sie gelten ab dem 15. Februar 2021.

 

Der Corona-Reaktionsplan ist aktualisiert und weiterentwickelt worden. Er enthält an Inzidenzwerte gekoppelte Mechanismen der schrittweisen Öffnung der Schulen. Sie finden diesen Plan auch hier unterhalb auf unserer Homepage.

 

Organisation des Wechselunterrichts

  • Sollte es zum Wechselunterricht (vgl. Corona-Reaktionsplan) kommen, werden die Klassen in zwei ungefähr gleich große Gruppen geteilt. Im wöchentlichen Wechsel befindet sich eine Gruppe im Präsenzunterricht und die andere im Distanzunterricht. Die Schüler*innen, die sich im Distanzlernen befinden, bearbeiten eigenständig Aufgaben bzw. arbeiten an Projekten. Über Einzelheiten informieren die jeweiligen Klassen- und Fachlehrkräfte.
  • Die Regelungen zur Notbetreuung gelten unverändert fort.

 

Durchführung der Abschlussprüfungen

Für alle an unserer Schule möglichen Abschlussprüfungen (ESA, MSA und Abitur) gelten umfangreich geänderte Rahmenbedingungen. Die entsprechenden Informationen hierzu übermitteln wir in den nächsten Tagen individuell den jeweiligen Absolvent*innen und, solange keine Volljährigkeit vorliegt, natürlich auch deren Eltern.

 

Freiwilliges Wiederholen einer Jahrgangsstufe

  • Schüler*innen, die begründete Sorge haben, dass sie durch die Corona bedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts seit dem Frühjahr 2020 oder auch auf Grund der psychischen Belastungen in dieser Zeit Lernrückstände aufgebaut haben, die sie nicht wieder aufholen können, wird die Möglichkeit eröffnet, nach verpflichtender Beratung durch die Lehrkräfte und Stufenleitungen ein Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Das Ministerium wird in Kürze hierzu Detailhinweise geben. Diese werden wir euch und Ihnen zu gegebener Zeit und umgehend zukommen lassen.

    Viele Grüße!

    Stephan Schmidt

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