Informationen zum Schulbetrieb ab dem 08. März 2021

Aktuelle Mitteilungen zum Schulbetrieb ab dem 08.03.21

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, liebe Schulgemeinschaft!

Nach einigen Wochen der (bis auf die Abschlussjahrgänge) kompletten Schulschließung freuen wir uns sehr darüber, dass zumindest unsere 5. und 6. Klassen vom kommenden Montag an wieder zu uns in die Schule kommen dürfen. Herzlich Willkommen zurück!

Alle anderen Klassen verbleiben im Distanzlernen und wir hoffen sehr darauf, auch euch und Sie alle so bald wie möglich hier bei uns in der Schule wiedersehen zu können!

 

Klassenstufen 5 und 6

  • Die Klassenstufen 5 und 6 haben ab dem 08.03.21 in ihren Klassenräumen regulären Präsenzunterricht nach Stundenplan. Die Kohortenregelungen gelten ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen MNB (s. unten). Die bekannten Regelungen zum Lüften der Räume gelten ebenso unverändert.
  • Die Pausenhofbereiche für die Klassen 5 und 6 sind wie vor der Schulschließung die vier Bereiche auf dem vorderen Schulhof.

Nach dem Rotationsprinzip gilt:

Woche

Bereich I

Bereich II

Bereich III

Bereich IV

08.-12.03

5 Gem

5 Gym

6 Gem

6 Gym

15.-19.03.

6 Gym

5 Gem

5 Gym

6 Gem

22.-26.03.

6 Gem

6 Gym

5 Gem

5 Gym

29.-31.03.

5 Gym

6 Gem

6 Gym

5 Gem

  • Der entsprechende Laufweg führt bis auf Weiteres im 1. Stockwerk durch den Gang der 7. Klassen und dann durch den SHG- Ein- bzw. Ausgang. Hintergrund ist, dass eine der 10. Klassen nach wie vor in der alten Aula Unterricht hat.




Abschlussjahrgänge 9 und 10 Gem

  • Für die Abschlussjahrgänge 9 und 10 des Gemeinschaftsschulteils gelten die Regelungen der letzten Wochen unverändert weiter.

 

Abschlussjahrgang Q2

  • Für den Abschlussjahrgang Q2 gelten die Regelungen der letzten Wochen unverändert weiter.
  • Der Termin für die Sprechprüfungen im Fach Englisch wurde vom 24./25.03.21 auf den 03.05.21 verschoben. Unverändert bleibt aber die Möglichkeit, diese Sprechprüfung durch die in diesem Schuljahr im Zuge des Probeabiturs bereits absolvierte Sprechprüfung zu ersetzen.

 

Schnupfenplan, Pflicht zum Tragen einer MNB

  • Der Schnupfenplan ist neu aufgelegt worden. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Grafik.
  • Die bisherigen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten unverändert weiter. Darüber hinaus gilt bis auf Weiteres das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätigen sowie für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Inzidenzwert.

 

Erlass zur Beurlaubung von Schüler*innen

  • Schüler*innen aller Jahrgangstufen können auf Antrag von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt werden. Beurlaubte Schüler*innen erhalten die im Unterricht verwendeten Unterlagen und bearbeiten diese eigenständig.



Viele Grüße!

 

Stephan Schmidt, 02.03.21

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