Schulbetrieb ab dem 19.04.21: Konkrete Informationen

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Lehrkräfte,
liebe Schulgemeinschaft!

 

Ich hoffe ihr hattet und Sie hatten bisher schöne und erholsame Ferien! Uns haben die aktuellen Mitteilungen des Ministeriums zum Schulbetrieb ab dem 19.04.21 erreicht. Auf unserer Homepage waren bereits das diesbezügliche Anschreiben der Ministerin sowie die aktuell gültige Einwilligungserklärung und das Merkblatt für die Rückkehr von einer Auslandsreise einzusehen. Diese Dokumente sind uneingeschränkt gültig und ich bitte daher erneut darum, diese zu beachten.

Beachtet und beachten Sie zudem bitte, dass einige Busfahrzeiten sich geändert haben. Dies ist bei Nah.SH einzusehen oder auch auf unserem Übersichtsplan.

1 Testungen

Ich verweise an dieser Stelle nochmal auf das Anschreiben der Ministerin. Beachtet und Beachten Sie aber hierbei insbesondere: Wer keine negative Testbescheinigung hat, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Diese Testpflicht kann auf drei Wegen erfüllt werden.

  1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule

oder

  1. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. in einem Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden

oder

  1. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

Bitte beachtet und beachten Sie die von der Ministerin genannten Ausnahmen von der Testpflicht.

Die Testungen in der Schule werden zweimal pro Woche durchgeführt, nach derzeitigem Planungsstand immer montags und donnerstags in der ersten Stunde im jeweiligen Klassenraum. Für die Teilnahme an diesen Test ist es unerlässlich, die beigefügte Einwilligungserklärung erneut auszufüllen.

  • Es handelt sich um eine veränderte Version, sodass die bisherigen Einwilligungserklärungen ungültig sind. Ich bitte Sie daher, sich die neue Version der Einwilligungserklärung auszudrucken und ausgefüllt Ihrem Kind am Montagmorgen mit in die Schule zu geben (bitte kein Scan und keine Zusendung mit der Post). Geben Sie zudem Ihrem Kind bitte nach Möglichkeit eine Wäscheklammer möglichst aus Kunststoff mit. Das erleichtert den Ablauf der Testungen erheblich.
  • Sollte Ihr Kind dieses Einwilligungsformular nicht dabeihaben oder keine andere negative Testbescheinigung (s.o.), müssen wir es umgehend durch Sie von der Schule abholen lassen.

Um die Testinfrastruktur vorzubereiten, beginnt der Unterricht einmalig am Montag, dem 19.04.21, nicht zur ersten, sondern erst zur zweiten Stunde.

2 Unterricht

Die Regelungen für die Zeit ab dem 19.04.21 sind im Grundsatz dieselben wie vor den Osterferien.

2.1 Grundsätze

  • Die Klassenstufen 5 und 6 erhalten wie vor den Osterferien Präsenzunterricht. Hier gelten unverändert die bisherigen Kohortenregelungen dieses Schuljahres.
  • Die Klassenstufen 7 bis E0 erhalten Wechselunterricht, und zwar von nun an im Wochenwechsel. Es gelten unverändert die bisherigen Kohortenregelungen dieses Schuljahres.
  • Für den Wechselunterricht gilt mit Ausnahme der Prüfungstage (s.u.)

KW 16: 19.-23.04.21: Gruppe A

KW 17: 26.-30.04.21: Gruppe B

KW 18: 03.-07.05.21: Gruppe A

KW 19: 10.-14.05.21: Gruppe B

usw.

  • Für alle Klassen bzw. Lerngruppen gilt grundsätzlich der Stundenplan.

Die folgenden Übersichten weisen die entsprechenden Regelungen jeweils einzeln aus.

2.2 Klassenstufen 5 und 6 (5a, 5b, 5c, 5g, 5h, 5i, 6a, 6b, 6g, 6h, 6i)

Die Jahrgänge 5 und 6 befinden sich weiterhin und bis auf Weiteres im Präsenzunterricht. Es gelten dieselben Regelungen, die bereits mit dem 08.03.21 in Kraft getreten sind.

2.3 Klassenstufen 7 bis E0

  • Die Jahrgänge 7 bis E0 befinden sich ab dem kommenden Montag, dem 19.04.21, weiterhin im Wechselunterricht, sodass jeweils nur die Hälfte der Klasse anwesend ist. Der Wechsel der Gruppen findet aber anders als noch vor den Ferien sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II wochenweise statt (s.o.). Hintergrund ist das pro Woche zweimalige verpflichtende Testangebot.

Die bereits bestehenden Einteilungen der A- und B-Gruppen behalten ihre Gültigkeit.

  • 9h, 9i, 9k, 9l

In den Klassen 9h, 9i, 9k erhalten die MSA-Schüler*innen Wechselunterricht. Die ESA-Schüler*innen werden über das Präsenzangebot durch ihre jeweilige Klassenlehrkraft informiert. Die 9l befindet sich komplett im Wechselunterricht.

  • 10u, 10v

Die Klassen 10u und 10v erhalten ihr Präsenzangebot in Form von Wechselunterricht, die Klassenlehrkräfte informieren entsprechend über die Einteilungen. Der Unterricht findet in den jeweiligen Kassenräumen statt.

2.4 Jahrgang Q1

Der Jahrgang Q1 erhält als Präsenzangebot Unterricht nach Plan. Es gilt hier wegen des Abstandsgebots ein gesonderter Raumplan, den Herr Staben in Kürze veröffentlicht.

2.5 Jahrgang Q2

Die Abiturklausuren finden wie vorgesehen statt am: 20.04., 23.04., 26.04., 28.04. Die Tage 21.04., 22.04., 27.04. sind unterrichtsfrei, am 30.04. erfolgt die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Der 19.04. ist ein individueller Studientag zur Prüfungsvorbereitung in Distanz, am 29.04. erfolgt die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen in Präsenz mit Bücherabgabe. Einzelheiten hierzu folgen. Jeweils am Tag vor der Prüfung ist das Testangebot für die Prüflinge vorgesehen, auch hierzu folgen die Einzelheiten in Kürze.

3 Prüfungen

An den Tagen der Abiturprüfungen (20.04., 23.04., 26.04., 28.04.) haben die Klassenstufen 5 und 6 Unterricht in Präsenz nach Plan. Am 28.04.21 erhält zusätzlich Q1 Präsenzunterricht. Alle anderen Klassenstufen haben an diesen Tagen keinen Unterricht und bleiben zu Hause.

 

Viele Grüße!

Stephan Schmidt, 15.04.21

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