Schulstart am 19. April '21: erste Informationen

Liebe Eltern,

heute Nacht gab es neue Regularien aus dem Ministerium zum Schulbeginn am kommenden Montag. Hier nun das zunächst Wichtigste für Sie im Kurzüberblick:

  1. Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, ist fortan ein Schnelltest zweimal wöchentlich verpflichtend. Da es sich hierbei um eine neue Rechtslage handelt, sind die bisher ausgefüllten Schnelltesteinverständniserklärungen von vor den Ferien nicht mehr gültig. Es gibt ein neues Formular, das Sie bitte am Montag ausgefüllt Ihrem Kind mit zur Schule geben. Sie finden es anbei. Ohne dieses Formular darf Ihr Kind die Schule nicht betreten.
  2. Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Familie während der Osterferien in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, haben Sie die Pflicht, sich für zehn Tage nach Wiedereinreise in Quarantäne zu begeben. Ihre mitgereisten Kinder dürfen in dieser Zeitspanne ebenfalls nicht in die Schule kommen. Weitere Erläuterungen hierzu liefert Ihnen das Merkblatt anbei.

Bitte beachten Sie auch das Anschreiben der Ministerin. Alle weiteren Informationen folgen in Kürze.

Viele Grüße!

Stephan Schmidt

Zurück