Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

"[...] In Deutschland wird seit 1996 am 27. Januar mit dem "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" an die Verbrechen der NS-Herrschaft erinnert. Der damalige Bundespräsident Roman Herzog, der den Tag ins Leben gerufen hatte, bezog das Gedenken auf all jene Menschen, die "einer willkürlich definierten Rasse angehörten oder sonst wie vom willkürlich festgelegten Menschenbild abwichen" und die den rassistischen Kategorien der Nationalsozialisten damit zum Opfer fielen. Als Beispiele nannte er, wobei er die Unvollständigkeit betonte, jüdische, behinderte oder homosexuelle Menschen sowie Sintize und Sinti sowie Romnia und Roma. Doch auch den vielen anderen Menschen, die beispielsweise als "asozial" gekennzeichnet und verfolgt wurden, ist dieser Tag gewidmet. Viele dieser Gruppen haben lange um politische Anerkennung ihrer Opfer ringen müssen.

Daher soll am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus bewusst allen Opfern nationalsozialistischer Herrschaft gedacht werden. In den Bundesländern wird zu diesem Anlass Trauerbeflaggung angeordnet. [...]"

Aus: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus | Hintergrund aktuell | bpb.de

aufgerufen am: 26.01.2025, 19.40 Uhr

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