Vorlage des Masernschutznachweises

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Lehrkräfte,
liebe Schulgemeinschaft!

Noch in diesem Schuljahr muss zwingend – zusätzlich zu den gegenwärtigen Corona-Bedingungen – der Nachweis zum Masernschutz erbracht werden. Wir als Schule sind vom Gesetzgeber zur Überprüfung des Masernschutznachweises verpflichtet. Hierfür ursächlich ist das Masernschutzgesetz aus dem Jahr 2019, das sich als Bundesgesetz jeglicher Einflussnahme unsererseits entzieht.

Ich bitte Sie, liebe Eltern, das entsprechende Anschreiben und die entsprechenden Informationen zur Datenverarbeitung unbedingt zu beachten und sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen. Wir übermitteln Ihnen die Dokumente zusätzlich in den nächsten Tagen als Ranzenpost.

Einzelheiten zum Ablauf, insbesondere an welchen Tagen eine Überprüfung der Nachweise für die einzelnen Klassen vorgesehen ist, folgen in Kürze.

Viele Grüße!

Stephan Schmidt, 22.04.21

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