Digitales Konzept gegen Schulabsentismus an der Schule Hohe Geest
... als Baustein D des schuleigenen Schutzkonzeptes
Schulische Bildung ist die Voraussetzung für eine umfassende und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in sozialer und kultureller wie auch in ökonomischer Sicht. Sie legt damit eine Grundlage für die Entfaltung ihrer persönlichen Potenziale und ist von elementarer Bedeutung für die Verwirklichung individueller Lebensvorstellungen. […] Partizipation an schulischer Bildung ist damit ein wichtiger Integrationsfaktor sowie Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und das soziale Wohlergehen in unserer Gesellschaft.
(Konzept MBWK, S. 6)
Schulabsentismus ist kein einheitliches Phänomen, sondern ein Problem, das sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Ursachenfelder aufzeigt und ist in der Regel eine multifaktorielle Herausforderung für den betroffenen Schüler, die betroffene Schülerin, die Familien und die Schule.
Zunächst sind zwei Erscheinungsformen zu unterscheiden:
1. Unterrichtsabsentismus
Schülerinnen und Schüler, die sich an der Schule aufhalten, aber einzelnen, mehreren oder gar allen Unterrichtsstunden fernbleiben, gelten als unterrichtsabsent. Sie nutzen den Sozialraum der Schule selektiv, nehmen nicht (vollständig) an den Unterrichts- und Bildungsangeboten teil. Unterrichtsabsentismus sollte als ‘Risikomarker‘ für einen umfassenden Schulabsentismus betrachtet werden.
Die zumindest zeitweilige Anwesenheit im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände ermöglicht die Kontaktaufnahme und pädagogische Einflussnahme im Sinne einer Prävention von Schulabsentismus, um die betroffenen Schülerinnen und Schüler vor Leistungseinbrüchen und sozialer Abkopplung zu schützen.
2. Schulabsentismus
Im Unterschied zu Unterrichtsabsentismus wird Schulabsentismus als jegliches Fernbleiben von der Schule verstanden.
Der Zustand dauerhaften Fernbleibens von der Schule wird als Dropout bezeichnet. Der Begriff steht für die Situation von Schülerinnen und Schülern, die die allgemeine Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, aber durch ihr häufiges oder durchgängiges Fernbleiben von der Schule sozial abgekoppelt und von den altersgemäßen Leistungsanforderungen abgehängt erscheinen. Es besteht ein hohes Risiko, die Schule ohne Schulabschluss verlassen zu müssen und damit langfristig keine Perspektive für qualifizierte Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebote erreichen zu können.
Es wird unterschieden zwischen legitimiertem Absentismus, der bei zweifelsfreier Erkrankung, anerkannten Gründen der Beurlaubung vom Unterricht oder auch bei Ordnungsmaßnahmen nach § 25 Schulgesetz (SchulG) vorliegt, und illegitimem Absentismus, für den zumindest zunächst keine Entschuldigung oder hinreichende Erklärung vorliegt und der wiederkehrend oder gar dauerhaft auftritt (Zur Zwischenform des Zurückhaltens durch Eltern s.u.).
Schulabsentismus kann ferner in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten:
- Dissoziales Schulvermeiden (sog. ‘Schulschwänzen‘)
Mit Schulschwänzen bezeichnet man Schulversäumnisse, bei denen sich Kinder oder Jugendliche bewusst und durch eigene Entscheidung dem als negativ erlebten Schulbesuch entziehen, um in der Schulzeit einer als angenehmer erlebten Beschäftigung nachzugehen. Meist haben Eltern keine Kenntnis vom aktuellen Fernbleiben ihrer Kinder.
- Angstbedingtes Schulvermeidungsverhalten
Kinder und Jugendliche, die dieser Kategorie zuzuordnen sind, erleben entweder die Trennung von den Eltern oder den Besuch der Schule als stark angstauslösend. Es gibt zwei Subtypen:
Bei einer Trennungsangst (Schulphobie) treten häufig vor oder in der Trennungssituation somatische Beschwerden auf. Gelingt der Schulbesuch, verhält sich das Kind bzw. die oder der Jugendliche häufig in der Schule unauffällig und angepasst.
Bei einer Schulangst wird der Schulbesuch, häufig aufgrund von sozialen Anforderungen oder Leistungsanforderungen, als angstauslösend erlebt. Diese Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule bedrückt oder belastet und können somatische Beschwerden entwickeln. Die Ängste können sich auch auf bestimmte Situationen und/oder bestimmte Personen beziehen.
Wichtig: Angststörungen sind grundsätzlich behandlungsbedürftig; die Diagnostik und Behandlung erfolgt durch Fachärztinnen und Fachärzte.
- Zurückhalten
Vom Zurückhalten wird gesprochen, wenn Sorgeberechtigte ihre Kinder aktiv vom Schulbesuch fernhalten oder das Fernbleiben vom Unterricht unterstützen bzw. mindestens dulden, entschuldigen und damit scheinbar formal legitimieren, ohne dass tatsächlich ein belastbarer Entschuldigungsgrund vorliegt. Neben weltanschaulichen Gründen oder einer geringen Wertschätzung für die schulische Bildung können hier vor allem die Übertragung elterlicher Aufgaben in der Geschwisterbetreuung, Erkrankungen und besondere Belastungen der Eltern oder auch direkte Formen der akuten Kindeswohlgefährdung eine Rolle spielen.
Die Ursachen für Absentismus sind vielfältig. Häufig steckt hinter einer vordergründigen Ursache ein komplexes Problemfeld, das für jeden Fall sehr individuell ausgebildet ist. Dieses Konzept bietet Wege für den Schulalltag an, in diesem Problemfeld sowohl in der Prävention als auch in der Intervention sowie bei Bedarf in der Wiedereingliederung professionell zu handeln. Dafür gibt das vorliegende Konzept für unsere Schule eine verbindliche Richtlinie vor.
Unser Konzept kann (und muss) Hinweise und Vorgehensweisen für die drei großen Handlungsbereiche im Hinblick auf Schulabsentismus bereitstellen:
- Prävention (Maßnahmen, um Absentismus zu verhindern)
- Intervention (Maßnahmen, wenn Absentismus vorliegt)
- Reintegration (Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Schulalltag)
Die Schule ergreift grundsätzlich so früh als möglich Maßnahmen bei Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern; das gilt insbesondere, wenn es sich um unentschuldigte Fehltage handelt. Die nachfolgende Flowchart in Kapitel II illustriert die Vorgehensweise genau.
Bei kritischen Fehlzeiten versucht eine Schule in der Regel nicht mehr den Absentismus alleine zu bewältigen, sondern wird auf das Netzwerk und das Unterstützungssystem zurückgreifen.
Kritische Fehlzeiten werden hier nochmals in drei Stufen unterteilt:
- problematische Fehlzeiten: von 11 bis zu 20 Fehltagen pro Schulhalbjahr
- gravierende Fehlzeiten: von 21 bis zu 40 Fehltagen pro Schulhalbjahr
- massive Fehlzeiten: über 40 Fehltage pro Schulhalbjahr (‘Dropout‘).
Präventive Maßnahmen zielen darauf ab, dass kritische Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern gar nicht erst entstehen, oder darauf, einen erkennbar kritischen Entwicklungsverlauf frühzeitig zu unterbrechen und eine Verhaltensänderung bei betroffenen Schülerinnen und Schülern zu erwirken. Hier haben auf der Systemebene alle pädagogischen Maßnahmen und Vorhaben, die unsere Schule als sozialen Lern- und Lebensraum fördern, einen positiven Einfluss (z. B. positives und unterstützendes Klima an der SHG, begabungsgerechte Förderung von Leistung, klare pädagogische Haltungen von Schulleitung und Lehrkräften, Stärkung von Partizipation, kulturelle Bildung, Gewalt- und Mobbingprävention).
An unserer Schule bemühen wir uns, ein sozial-integratives Klassen- und Schulklima zu pflegen, das allen Schülerinnen und Schülern einen regelmäßigen Schulbesuch als eine Voraussetzung für erfolgreiche Lernprozesse und gelungene Teilhabe am Schulleben erleichtert.
Durch eine gelebte Willkommenskultur sowie die individuelle Wertschätzung jedes einzelnen Kindes können alle an unserer Schule Tätigen dazu beitragen, sozialen Abkopplungsprozessen frühzeitig entgegenzuwirken. Unser Konfliktlotsenkonzept und Präventionsprogramme, die die kindliche Neugierde, Lerninteresse und Motivation sowie soziale Fähigkeiten steigern, können erfolgreich zur Verringerung von Schuldistanz und Absentismus beitragen. Frühzeitiges Wahrnehmen, Ansprechen und Dokumentieren von Fehlzeiten sowie konsequente und kontinuierliche Rückmeldung bei enger Begleitung der Eltern und Unterstützung der Kinder können bewirken, dass Kindern und Eltern ein guter Einstieg in die weiterführende Schule gelingt und sie Selbstwirksamkeit erleben können. Der zentrale Auftrag der Schule ist es, beginnende Anzeichen absenten Verhaltens wahrzunehmen und zu reagieren. Es gilt: Je frühzeitiger das Problem Absentismus angegangen wird, desto einfacher ist die Lösungsfindung, umso niedrigschwelliger kann das Handeln sein und umso eher kann die Situation ohne Gesichtsverlust der Betroffenen geklärt werden.
Zur Prävention gehört eine lückenlose Dokumentation. Durch unser digitales Klassenbuch von UNTIS werden Fehlzeiten tagesaktuell transparent und konsequent erfasst und u.a. durch Instrumente wie unser digitales Krankmeldeformular auf unserer Homepage werden diese Fehlzeiten schnell abgeglichen. Die Klassenleitungen erfahren so unmittelbar von ggf. auffälligen Fehlzeiten und leiten umgehend standardisierte Schritte (s. Kapitel II) ein.
Um besonders Schülerinnen und Schüler, die von Absentismus bedroht oder betroffen sind, zu unterstützen, bieten wir diesen Kindern und Jugendlichen gezielt Möglichkeiten, persönliche Erfolge zu erleben, Anerkennung zu erhalten, in Entscheidungsprozesse miteingebunden zu werden und positive Begegnungen im Schulalltag zu erfahren. Wir sind wachsam bei Schülerinnen und Schülern in schwierigen Situationen und können ihnen Hilfsangebote zur Verfügung stellen. Anlaufstellen sind unsere Schulsozialarbeit, unser Schulsekretariat (Tel. 04871-8668), der schulpsychologische Dienst und letztlich gemäß Leitbild alle an unserer Schule tätigen Personen.
Wir sind in unserer Schule aufmerksam bei Fehlzeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern wird signalisiert, dass ihr Fehlen wahrgenommen wurde. Das Interesse an der Person macht deutlich, dass es unseren Lehrkräften auffällt und nicht gleichgültig ist, wenn er oder sie nicht zur Schule kommt. Wir bemühen uns daher aktiv und stetig um eine Kommunikationskultur und haben funktionierende Kommunikationswege innerhalb des Kollegiums (z.B. täglich einzusehende dienstliche eMailfächer und das nachfolgende Interventionsflowchart im nächsten Kapitel).
Wir sind uns bewusst, dass auch entschuldigte hohe Fehlzeiten für SuS eine große Belastung darstellen, da sie dazu führen, dass wertvolle Unterrichtsinhalte und wichtige soziale Erfahrungen mit einzelnen Personen und Gruppen versäumt werden. Daher handeln wir nicht nur bei unentschuldigtem Fehlen, sondern sind ebenfalls nachdrücklich bei signifikanten entschuldigten Fehlzeiten.
Gestufte Maßnahmen im Umgang mit Absentismus/Intervention im Einzelfall
Die im Landeskonzept des MBWK (Seite 15, Abschnitt 4.5) beschriebenen Maßnahmen haben sich praktisch bewährt und sind verbindlich. Ihre Dokumentation ist ebenfalls verpflichtend.
Vorabbemerkung Zuständigkeiten der standardisierten Dokumentation:
Dokumentation von Fehlstunden/Verspätungen im digitalen Klassenbuch: |
alle KuK |
Dokumentation von ganzen Fehltagen im digitalen Klassenbuch: |
Klassenleitungen (KL) / bei Krankheit: stellv. KL |
Dokumentation der pädagogischen Maßnahmen in der Schülerakte: |
KL |
Dokumentation aller Schriftstücke aus SchoolSH in der Schülerakte: |
Stufenleitung (über Sekretariat) |
Indikatoren für auffälliges Fehlen □ wiederholtes verspätetes Erscheinen (im dig. Klassenbuch durch alle KuK zu vermerken!) □ Fehlen in bestimmten Stunden oder Fächern, häufiges verfrühtes Verlassen der Schule (>12 Stunden pro Halbjahr) □ häufige einzelne Fehltage (>10 Tage pro Halbjahr) □ Fehlen über längere Zeiträume/dauerhaft (>10 Tage pro Halbjahr; auch bei elterlichen Entschuldigungen oder ärztlichen Bescheinigungen) □ Bescheinigungen/Atteste von verschiedenen/wechselnden Ärzten oder Ärzten außerhalb Schleswig-Holsteins |
Kritische Fehlzeiten / unsere Faustregel:
„0 – 5 – 10 – 15 – 20 – 25/30“
Download: Übersicht zu schulischen Interventionsmaßnahmen bei Absentismus (Flowchart)
Die Wiedereingliederung richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Dropouts bei bestehender allgemeiner Schulpflicht und bezieht alternative schulische Förderungsformen ein. Bei der Begleitung dieser Jugendlichen steht die Hinführung zu einem Schulabschluss, zumindest aber die Anschlussfähigkeit in Richtung einer beruflichen Orientierung und Qualifizierung, im Vordergrund. Hier sind vor allem alternative schulpädagogische Methoden und kooperative Formen der Förderung und Unterstützung gefragt. Es kommen auch temporäre Maßnahmen in Betracht: Für Kinder und Jugendliche in komplexen Problemlagen, die auch durch massive schulische Fehlzeiten auffallen, erörtert die SHG im Zusammenwirken mit der Schulaufsicht und den ggf. zuständigen Förderzentren (schulische Erziehungshilfe) die Möglichkeiten einer kooperativen Förderung in alternativen schulischen Formen und vereinbaren diese bei Zustandekommen schriftlich.
Dafür werden derzeit unter der Federführung der Schulämter Richtlinien für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit massiven Fehlzeiten in temporären Maßnahmen erarbeitet. Über die Verteilung und den Einsatz der erforderlichen Ressourcen wird zwischen den Schulaufsichten der Schularten beraten (vgl. Konzept des MBWK aus 05/22, S. 14).
Grundprinzip bleibt aber der stete Blick auf Leistungsunterstützung nach jeglicher Fehlzeit.
Netzwerkarbeit: An erster Stelle stehen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten der durch Fehlzeiten auffällig gewordenen Schülerinnen und Schüler. Wir streben danach, trotz der ggf. belastenden Problemlage einen guten Elternkontakt – evtl. in Kooperation mit außerschulischen Partnern (s.u.) – zu gestalten. Dabei wird ein regelmäßiger Schulbesuch als gemeinsames Ziel definiert und von uns verfolgt. Bleibt die Mitwirkung der Sorgeberechtigten aus, beziehen wir die öffentliche Jugendhilfe zur Beratung über die Gefährdungslage mit ein. Unsere weiteren möglichen Kooperationspartner im schulischen System sind die Beratungslehrkräfte der Förderzentren aus dem Schwerpunkt der schulischen Erziehungshilfe, unsere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie der schulpsychologische Dienst. Je nach Problemlage des Einzelfalles regen wir weitere Hilfen aus der öffentlichen Jugendhilfe an. Im Rahmen der schulischen Beratung können auch psychologische und therapeutische Beratungsstellen thematisiert werden. Neben solchen pädagogisch und psychologisch orientierten Hilfen können im Einzelfall beim ‘Schulschwänzen‘ oder Zurückhalten erneut ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden. Die differenzierte pädagogische Einschätzung des Problems (‘Schulschwänzen‘, angstbedingtes Schulmeidungsverhalten oder Zurückhalten) und die sich daraus ergebenden Maßnahmen führen notwendigerweise zu unterschiedlichen kooperativen Verfahrenswegen. Der Kreis RD-ECK hält vorgabengemäß ein schulartübergreifendes Regionalkonzept vor, das auf der Grundlage Landesrahmenkonzepts des MBWK die Netzwerke mit den regionalen Kooperationspartnern und die jeweiligen Verfahrenswege beschreibt und konkretisiert. Nachfolgend wird aus diesem Regionalkonzept die Liste der externen Beratungsmöglichkeiten quasi 1:1 übernommen, die im Arbeitskreis Schulabsentismus im Kreis vertreten sind:
- Beratungslehrkräfte schulische Erziehungshilfe (BE-Lehrkraft)
- Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern, Schulleitungen
- Kontakt bitte möglichst früh
- Beratung im Rahmen des BE-Leitfaden
- neben inhaltlicher Beratung: Moderation runder Tische und Vernetzung diverser Hilfen
- Fallforum
- Die Teilnahme ist freiwillig. Empfohlen wird die Teilnahme der Klassenlehrkraft, bei Bedarf unterstützt durch die Schulsozialarbeit oder die BE-Lehrkraft.
- sinnvoll bei Fehlzeiten ab 15-20 Tagen im Halbjahr, wenn noch ein zumindest geringer Kontakt zu Kind/Jugendlichem und/oder Eltern besteht.
- sinnvoll, um durch vielseitige Hypothesen zur Ursache zu neuen Lösungsansätzen zu kommen
- anonyme Vorstellung im multiprofessionellen Team (Lehrkräfte, Förderschullehrkräfte, BE-Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, JSD, JÄD, Schulpsychologischer Dienst)
- Kontakt über Schulamtsbeauftragten für Absentismus
- Jugend- und Sozialdienst (JSD)
-
- bei Vermutung: Erziehungsschwierigkeiten, Familiensituation belastet, Eltern-Kind-Konflikte
- im Leistungsbereich nur mit Einverständnis und Beteiligung der Eltern; Erstkontakt über BE-Lehrkraft; BE-Leitfaden beachten
- vermuteter Gefährdungsbereich (Schulabsentismus allein ist keine Kindeswohlgefährdung): Vorgehen nach dem BE-Leitfaden
- Schulpsychologischer Dienst
- Die Beratung setzt Freiwilligkeit der Inanspruchnahme Die Person wird hinsichtlich ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beraten, die Unterstützung für sich (nicht für andere) erfragt.
- Die Beratung von Lehrkräften kann beispielsweise die Reflexion des bisherigen Vorgehens, die Klärung der eigenen Rolle, die Ermittlung von persönlichen Ressourcen sowie die unterstützende Erarbeitung von neuen Handlungsoptionen im Umgang mit dem Fall beinhalten. Es gibt keinen Dienstweg.
- Die Elternberatung beinhaltet ggf. die Weitergabe von Kontaktdaten niedergelassener kinder- und jugendpsychiatrischer Praxen in der Region und kann – je nach Einschätzung des Schulpsychologen – eine schulpsychologische Diagnostik des Kindes einschließen.
- Alle beteiligten könne sich direkt und kostenfrei an die zuständige Beratungsstelle wenden.
- Der schulpsychologische Dienst stimmt die Bedarfe und Maßnahmen auf den individuellen Fall ab. Sofern von allen Beteiligten gewünscht, kann eine Gesprächsmoderation oder die Teilnahme an einer Helferrunde erfolgen. Der Schulpsychologische Dienst bleibt hierbei allparteiisch, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Es besteht Schweigepflicht.
- Weitere Informationen zu den Angeboten und der Arbeitsweise des Schulpsychologischen Dienstes des Kreises RD-ECK stehen unter kreis-rd.de/schulpsychologie
- Jugendärztlicher Dienst (JÄD)
- sinnvoll, wenn Krankheit als häufiger Entschuldigungsgrund angegeben wird
- sinnvoll, wenn viele Atteste (vielleicht auch von unterschiedlichen Ärzten) abgegeben werden
- sinnvoll, wenn belastende körperliche Einschränkungen vermutet werden
- sinnvoll, wenn psychische Probleme vermutet werden
- Antrag an den JÄD durch die Schule mit Formblatt
- Weitere Beratungsmöglichkeiten, die in erster Linie den Eltern zur Verfügung stehen und die nur bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung mit Schule in den Austausch gehen können. Das zugehörige Formular findet sich im hier verlinkten PDF-Dokument auf S. 16 (nummeriert mit 14).
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tagesgruppen
- Fachärzte
- Kinder und Jugendpsychiatrien (Kiel und Schleswig mit Überweisung zur Vorstellung durch den Haus-/Kinderarzt)
- Erziehungsberatungsstellen
- Schulamtsbeauftragte für Schulabsentismus: Sollten in Einzelfällen alle bisher angegebenen externen Beratungsmöglichkeiten nicht in Frage kommen, kann stattdessen eine Beratung durch die Kreisfachberatung Schulabsentismus stattfinden (Kontakt hier).
Voraussetzung für gelingende Netzwerkarbeit ist es, die Kooperationspartner im schulischen Umfeld zu kennen und über die damit verbundenen Zugangswege und deren Arbeitsweise informiert zu sein. Unterstützung wird effektiv, wenn diese Kooperationsbeziehungen organisatorisch und strukturell verankert sind.
Das vorliegende Absentismuskonzept ist integraler Baustein unseres schuleigenen Schutzkonzeptes. Dieses trägt insgesamt Sorge dafür, dass die SHG ein Ort ist, der nicht gemieden zu werden braucht, da er positive Sozialkontakte gestaltet. Dazu achten wir auf transparente Schul- und Klassenregeln und fordern diese auch konsequent ein, wir bieten Mobbing die Stirn und können nicht zuletzt folgende ‘Pull-Faktoren‘ für einen stetigen Schulbesuch vorweisen:
- kulturelle und sportliche Angebote
- Partizipation und Mitbestimmung
- Enrichment und Förderung bei Leistungsproblemen/Prävention von Leistungsversagen
- Möglichkeiten des politischen und sozialen Engagements
- Angebot und Nutzung spezifischen und wertschätzenden Feedbacks
- Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche der Schulsozialarbeit
- Wertschätzung der Persönlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler, auch und besonders im Umgang mit Fehlverhalten.
Für die erfolgreiche Umsetzung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass dieses schulische Konzept allen Beteiligten bekannt ist und dessen Verbindlichkeit klar kommuniziert ist. Ebenso relevant ist die beständige Auseinandersetzung der Lehrkräfte im Kollegium mit herausfordernden Situationen, um diese im schulischen Alltag souverän und mit der notwendigen Nähe und Distanz bewältigen zu können. Das vorliegende Konzept unterliegt freilich einer steten Überprüfung und Evaluation.
Hier befinden sich alle zum Konzept gehörenden Dokumente übersichtlich zum downloaden:
- Anlage 0: Auflistung von Maßnahmen je nach Absentismustyp
- Anlage 1: Dokumentationsvorlagen für pädagogische Maßnahmen bei Absentismus
- Anlage 2: Flowchartübersicht für Intervention bei Absentismus
Unser schulinternes Absentismuskonzept speist sich maßgeblich aus folgenden drei Quellen:
- Konzeptformvorlage: Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde
(Stand per: 01.09.2023) - Inhaltliche Vorlage: Konzept zum Schulabsentismus des MBWK (Stand per: 05/22)
- Materialvorlagen „Absentismus“ im Landesintranet (Annette Lutter)