Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz

Bitte lesen Sie sich diesen Text sorgfältig durch!

 

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigten gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG):

 

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder und Lehre anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgekrankheiten (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie Sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.
    Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib – Bakterien, Meningokokken – Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr,
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Bitte Informieren Sie in diesen Fällen die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer Ihrer Klasse.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sog. Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haut- und Schleimkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

 

Krankmeldungen

Krankmeldungen tätigen Sie bitte in Iserv. Im Elternmodul finden Sie den Button „Abwesenheiten“. Dieser Vorgang ersetzt die schriftliche Entschuldigung.

Alternativ haben wir einen Anrufbeantworter geschaltet, der vormittags abgehört wird. Sie können unter der

Telefon Nr. 04871 – 909330

Ihr Kind krankmelden und eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung nachreichen.

Bei längeren Erkrankungen wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenleitung.