Vereinfachte Nutzungsordnung für IT-Geräte an der SHG
Die nachfolgende Ordnung bezieht sich auf den Umgang mit Computern der Schule und mit Computern, Tablets und Handys etc., die du mit in die Schule bringst und hier nutzt.
A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
§ 1 Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für die alle in der Schule genutzten internetfähigen Geräte.
§ 2 Nutzungsberechtigte
Das WLAN der SHG steht Lehrer/innen, Schüler/innen und Gästen mit jeweils einem eigenen Zugang zur Verfügung.
§ 3 Schulorientierte Nutzung
Alle Geräte im Schulnetz werden grundsätzlich für Unterrichtszwecke genutzt.
§ 4a Gerätenutzung in Fachräumen
Schülerinnen und Schülern müssen sich in eine Nutzungsliste eintragen, Defekte sind mitzuteilen.
Wer gegen die Anweisungen der Aufsicht verstößt, kann von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Das Essen und Trinken in den Computerräumen ist untersagt.
Am Ende der Stunde: PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen.
§ 4b Nutzung privater Endgeräte
Handys, Tablets etc. dürft ihr nutzen:
- während der Unterrichtszeit nach Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrkraft
- in den Klassenräumen der Oberstufe und der Oberstufenbibliothek
- im SV-Raum
- an den Bushaltestellen nach Unterrichtsschluss, wenn ihr auf einen Bus wartet.
Achtung: im gesamten Schulgebäude sind diese Geräte in der Tasche zu verwahren und nicht ohne Erlaubnis durch eine Lehrkraft zu benutzen.
Bei Verstößen gegen diese Regel gibt es z.B.:
- Eine Ermahnung
- Eine schriftliche Missbilligung
- Eine Klassenkonferenz
- Ein Gespräch mit euren Eltern
§ 5 Beschädigung von schuleigenen Geräten
Die vorsätzliche Beschädigung von Schulgeräten kann zur Anzeige gebracht werden. Wer vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Schule haftet grundsätzlich nicht für eure Geräte, die ihr mit in die Schule bringt.
§ 6 Sonstige Einwirkung auf Geräte
Veränderungen der Software auf Schulcomputern ist verboten. Eure eigenen Geräte dürfen nicht ohne Zustimmung der Aufsicht führenden Person an Computer der Schule angeschlossen werden.
§ 7 Speicherung von Daten
Das Speichern von Daten ist nur für den Unterricht erlaubt. Die Schule übernimmt keine Haftung für eure gespeicherten Daten, sie haftet nicht für Schäden durch Computerviren.
Achtung Datenschutz! Keine personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Telefonnummer, Adresse, Lebenslauf, Bilder von Personen) auf den Computern oder im Netzwerk der Schule speichern!
Daten, die von anderen gespeichert wurden, dürfen nicht gelöscht werden, es sei denn, die gespeicherten Daten lassen auf Missbrauch (s.a. Abschnitt B) schließen.
B. Abruf von Internet-Inhalten
§ 8 Verbotene Nutzungen
Werden jugendgefährdende Inhalte entdeckt, ist der Lehrkraft unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 9 Download von Internet-Inhalten
Herunterladen und das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie z.B. Musikstücken und Filmen ist untersagt. Programme dürfen nicht auf Schulcomputern installiert werden.
§ 10 Online-Abschluss von Verträgen, kostenpflichtige Angebote
Ihr dürft im Namen der Schule keine Verträge abschließen.
C. Veröffentlichung von Inhalten
§ 11 Illegale Inhalte
Es ist untersagt, verbotene Inhalte und solche, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, zu veröffentlichen.
§ 12 Veröffentlichung fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte
Urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte z.B. Audio- und Videodateien, Texte, Bilder oder sonstige dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers im Schulnetzwerk oder im Internet veröffentlicht werden.
§ 13 Beachtung von Bildrechten
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos ist grundsätzlich nur gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Personen (bzw. deren Erziehungsberechtigten).
§ 14 Schulhomepage
Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte auf der Schulhomepage nur mit Zustimmung der Schulleitung oder der für die Schulhomepage zuständigen Lehrkraft veröffentlichen. Die Veröffentlichung von eigenen Seiten mit Bezug zur Schule oder die Veröffentlichung von Inhalten auf der Schulhomepage bedarf stets der Genehmigung durch die Schulleitung oder einer sie vertretende Lehrkraft.
§ 15 Verantwortlichkeit
Alle Nutzer sind für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte und Äußerungen selbst verantwortlich.
§ 16 Bekanntgabe persönlicher Daten im Internet
Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse oder ähnliches) bekannt zu geben.
D. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
§ 17 Aufsichtsmaßnahmen für die Internetnutzung
Lehrkräfte können die Inhalte von aufgerufenen Webseiten und von E-Mails kontrollieren, die zu diesem Zweck gespeicherten Daten werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauches der schulischen Computer begründen. Der Zugriff auf die gespeicherten Nutzungsdaten ist ausschließlich den Aufsicht führenden Lehrkräften vorbehalten. Diese dürfen von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
E. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
§ 18 Nutzungsberechtigung
(1) Eigenes Arbeiten an Computern der Schule ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Die Aufsicht kann von der Lehrkraft an eine Person delegiert werden.
(2) Die Nutzung der schuleigenen Endgeräte für private Zwecke ist untersagt.
§ 19 Aufsichtspersonen
Als weisungsberechtigte Aufsicht können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete, insbesondere unterwiesene Schülerinnen und Schüler (PC-Lotsen) benannt werden.
G. Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der SHG Hausordnung und tritt am 20.11.2018 in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
Alle Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anhang), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen.
§ 21 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
§ 22 Haftung der Schule
Die Schule kann nicht garantieren, dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft.
Fertigt von euren Daten Sicherheitskopien an.
Ihr müsst eure Daten regelmäßig und eigenverantwortlich auf Virenbefall überprüfen.
Hohenwestedt, 24.11.2020