Digitales Schutzkonzept der SHG
Vorgabengemäß wird hier unser schuleigenes Schutzkonzept publiziert.
Kinderschutz und damit auch explizit der Schutz vor Gewalt in jedweder Form hat in Einrichtungen und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, oberste Priorität.
Der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller und jeglicher anderer Form von Gewalt ist integraler Bestandteil des Leitbildes der SHG: Siehe unser Schulkodex auf der Homepage.
Die Schule Hohe Geest ist ein Ort, an dem die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sich optimal entwickeln sollen und können.
Es ist unser Bildungsauftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und für Ihr Wohlbefinden zu sorgen.
Kinderschutz ergibt sich aus dem Erziehungsauftrag der Schule. Dazu sind alle Pädagogen und an Schule Tätigen verpflichtet.
An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Schülerinnen und Schülern geahndet – auch und vor allem sexuelle Gewalt.
Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag neben unserer Schulordnung an unserem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt.
Unsere Schule soll kein Tatort werden.
Wir wollen ein Kompetenzort sein, an dem jede/r Hilfe und Unterstützung findet und nehmen daher jede Schülerin und jeden Schüler „ERNST“, das heißt:
Erkennen der Anzeichen von Gefährdung
Ruhe bewahren
Nachfragen
Sicherheit herstellen
Täter stoppen bzw. Ursachen aufhalten und Opfer schützen.
Definition von Gewalt:
„Interpersonale Gewalt umfasst die spezifische, beabsichtigte, zielgerichtete physische und/oder psychische Schädigung (angedroht oder tatsächlich erfolgt) einer oder mehrerer Personen durch eine oder mehrere andere Person(en), die über eine ausreichende körperliche und/ oder soziale Stärke oder Macht verfügt bzw. verfügen.“
Ausgangspunkt für diesen Leitfaden ist das subjektive Empfinden oder Erfahren von Bedrohung, Demütigung und Beleidigung.
Nota bene: Gerade in der heutigen Zeit verschwimmen durch die Verwendung sozialer Medien die Grenzen zwischen Gewalt, die in der Schule ausgeübt wird und Gewalt, die außerhalb von Schule ausgeübt wird und in Schule hineinreicht:
Quelle der obigen Definition:
Stiftung DFK (2018): Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen. Impulse für die Auswahl und Durchführung wirksamer Programme. Ein Leitfaden für die Praxis, Bonn.
"Bildungs- und Erziehungseinrichtungen brauchen […] ein sexualpädagogisches und ein medienpädagogisches Konzept und auch Präventions- und Informationsangebote für Eltern und andere Bezugspersonen." (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs)
Wir arbeiten mit verschiedenen Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe ebenso wie mit verschiedenen Beratungsstellen zusammen, um unseren Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Schutz und bei Bedarf die bestmögliche Unterstützung leisten zu können.
An der SHG sind folgende präventive Strukturen etabliert und sind für alle Schülerinnen und Schüler nutzbar:
- Unsere Schülerinnen und Schüler finden bei uns verschiedene Ansprechpartner, die ihnen bei Bedarf helfen oder Kontakte zu anderen Beratungsstellen herstellen können: Klassenlehrkräfte, Schulsozialpädagogik, SV und SV-Lehrkräfte, Schulleitung.
- Für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrkräfte steht außerdem der schulpsychologische Dienst zur Verfügung.
- Klassenrat als Institution
- Sozialtraining in Jahrgang 5 (bei Bedarf auch in anderen Jahrgangsstufen, vgl. aktuelle Übersicht zu Präventionsangeboten)
Darüber hinaus finden jahrgangsbezogene themenspezifische Sozialtrainings (‘Module‘) statt (vgl. aktuelle Übersicht).
Fortbildungsmöglichkeiten bestehen für das Kollegium über die Angebote des IQSH und weitere Beratungsstellen (s.u. Punkt 5 und 8).
Was besteht vor Ort?
- Unsere Präventionsangebote sind hier einsehbar.
- Handlungsrahmen zum Umgang mit den psychosozialen Folgen von Pandemie und Krise bei den Schülerinnen und Schülern
Hier können unsere zentralen Schutzkonzeptbausteine eingesehen werden: Konkrete Maßnahmenpläne gegen vier Formen von Bedrohung, vor denen wir unsere Schülerinnen und Schüler schützen.
Baustein A: sexuelle/sexualisierte Gewalt
Baustein B: verbale/psychische Gewalt
Baustein C: physische Gewalt
Baustein D: Absentismus
Übergeordneter Sonderfall:
Umgang mit/Verhalten bei Suizidgedanken bzw. Suizidandrohung durch Schutzbefohlene
Die SHG arbeitetet mit einer Reihe von externen Partnern zum Zwecke des Schutzes unserer Schülerinnen und Schüler eng zusammen. Eine aktuelle Auflistung findet sich weiter unten unter "Dokumente".
„Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt ist ‘Chefsache‘. Die Leitung kann ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen entsprechend nutzen. Im Schulalltag sind eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinderschutz gefragt.“
(Bundesweit gültiger Leitfaden für Schutzkonzepte [...] an Schulen, S. 16).
Verantwortlich ist die Schulleitung und die OGS-Koordination (jeweils für den zuständigen Bereich).
Sie fordern bei Bedarf die Selbstverpflichtungserklärung von den ihnen unterstellten Personen ein (vgl. o.g. Leitfaden, S. 36f.), sofern diese kein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.
Unser Grundprinzip: Basiswissen für alle - Spezialwissen delegieren.
Baustein A (für alle an Schule tätige Personen explizit empfohlen):
Es wird allen an der unserer Schule tätigen Personen explizit empfohlen, innerhalb des ersten Halbjahres nach Aufnahme der Tätigkeit an der SHG in Eigenregie den digitalen Grundkurs/das Selbstlerntool „Was ist los mit Jaron?“ zu absolvieren. Diese Onlinefortbildung dauert zwischen 2 bis 4 Stunden, ist bei nicht-anonymer Teilnahme allerdings beliebig pausierbar (nach einer Unterbrechung von 6 Wochen ohne Abschluss der Fortbildung wird das Benutzerkonto und somit der erreichte Arbeitsstand bei anonymer Teilnahme jedoch automatisch vom System gelöscht. Hierüber erfolgt 7 Tage eine Warnung per eMail.). Dies kann der Schulleitung sodann anhand einer Erklärung oder durch die automatische Teilnahmebescheinigung schriftlich bestätigt werden.
→ Zum Spezialwissen: s.u. Punkt 9!
Für die Bausteine B bis D ist das jeweils aktuelle Fortbildungsangebot des IQSH und/oder anderer unabhängiger Akteure (z.B. Kinderschutzzentren) individuell zu prüfen und in Anspruch zu nehmen. Jede an Schule tätige Person ist angehalten, sich in diesen Bereichen kontinuierlich und eigenverantwortlich fortzubilden.
Achtsame Personalverantwortung: Nicht für jeden Fall von Beschäftigung oder ehrenamtlicher Mitwirkung von Personen in der Schule sind konkrete rechtliche Grundlagen gegeben, in denen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.
Deshalb sorgen wir dafür, dass an unserer Schule NUR arbeiten darf, wer ein – in dieser Hinsicht – erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegt. Das heißt: ALLE an unserer Schule tätigen Personen müssen ein solch erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Dies gilt auch für Beschäftigte/Fachkräfte im Ganztagsangebots. Bei allen Lehrkräften, die sich bei uns im Dienst befinden, ist muss dies ohnehin so sein und ist von vornherein gegeben.
Die hier abrufbare Selbstverpflichtungserklärung ist daher für den Kreis gelegentlich aushelfender Personen gedacht, zu unterzeichnen und im Sekretariat abzugeben.
Der Verhaltenskodex ist von allen Schüler*innen und deren Eltern zur Kenntnis zu nehmen.
„Der Schritt zur systematischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Beteiligungsorientierte Organisationen und Einrichtungen erleichtern den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder und Jugendliche kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben. Auch formale Mitbestimmungsgremien, wie zum Beispiel […] Schüler:innenvertretungen sind wichtig, denn die positive Erfahrung mit diesen Formaten kann Kindern und Jugendlichen authentisch vermitteln, dass sie tatsächlich gehört werden und Einfluss auf die Gestaltung des Einrichtungslebens haben.“ (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs)
Unsere Schule bietet:
- Institutionalisierte Klassenratsstunden
- Aktive Schülervertretung
- Feedbackkultur
- Klassenpaten
- Konfliktlotsen
- Polizei-Schulpaten (Zuständigkeit nach Wohnort)
Dabei ist es unerheblich, ob die Ursache des Problems inner- oder außerhalb der Schule liegt.
a) Ansprechpersonen innerhalb der Schulgemeinschaft:
Verbindungslehrkraft, Klassen- und Stufenleitung, Schulleitung und gemäß Leitbild (s.o. unter Punkt 0) jede an unserer Schule tätige Person, insbesondere aber die Schulsozialarbeit der Schule Hohe Geest
b) Anonymer Briefkasten neben der Tür zum Schulsekretariat
Zugriff und Pflege durch unsere Schulsozialarbeit
c) Anlauf- und Beratungsstellen außerhalb der Einrichtung
Übersichtsliste (Stand Januar 2024)
Sie wird kontinuierlich durch die Schulsozialarbeit der SHG aktualisiert.
Vgl. auch: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 KKG)
Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden …
- Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
(2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren.
→ Siehe unsere Auflistungen zu Informationsangeboten unter dem vorherigen Punkt 8:
- Hilfe-Portal: Sexueller Missbrauch
- Initiative Kein Raum für Missbrauch
- www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
- Schutz vor sexuellem Missbrauch im Internet
- Website der Missbrauchsbeauftragten
- 116111: Die Nummer gegen Kummer (Zeiten: Mo-Sa: 14:00-20:00 Uhr).
Hier befinden sich alle zum Konzept gehörenden Dokumente schnell und übersichtlich zum downloaden:
- schriftliche Selbstverpflichtung
- Verhaltenskodex für Schüler*innen
- Hilfe- und Beratungsleitfaden für Schüler*innen
- Dokumentationsvorlage bei psychisch-verbaler und/oder physischer Gewalt
- Dokumentationsvorlagen bei Fällen sexualisierter Gewalt
- Glossar mit Definitionen; Hilfestellungen
- Kurzübersicht: Interventionsprinzipien
- Modulübersicht: "Sozialtraining" (Stand 01/24)
- Präventionsangebote an der SHG (Stand: 01/24)
- Übersicht zu externen Anlauf- und Beratungsstellen