Baustein B: Schule gegen verbale/psychische Gewalt (orientiert an § 8a SGB VIII)
"Die seelische oder psychische Gewalt ist eine sehr subtile Form der Gewalt. Sie hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen und ist nicht immer einfach zu erkennen. Für Außenstehende ist sie kaum wahrnehmbar bzw. erkennbar. In einigen Fällen ist seelische Gewalt eine Vorstufe von körperlicher Gewalt.
Dabei wird das Opfer herabgesetzt, beleidigt, gedemütigt, terrorisiert und bedroht. In der Regel geht es darum, Kontrolle, Dominanz und Macht zu demonstrieren. Die Folgen für die Betroffenen sind Angst und Einschüchterung. Zudem versucht der Peiniger nicht selten das Opfer von der Außenwelt zu isolieren und in diesem das Gefühl aufkommen zu lassen, verlassen und einsam zu sein. Seelische Gewalt geschieht über Handlungen, Worte und Blicke. Die Täter*innen können sehr subtil vorgehen. Daher wird diese Form der Gewalt sowohl von den Betroffenen selbst als auch von ihrem Umfeld zunächst nicht als solche wahrgenommen.
Eine wesentliche Eigenschaft der psychischen Gewalt liegt darin, dass die Verletzungen der Betroffenen nicht sichtbar sind. Dies unterscheidet sie von der körperlichen Gewalt. […] Die häufigsten Ausübungsformen seelischer Gewalt sind Beschimpfungen, Beleidigungen, Erpressungen, Bedrohungen oder Anschreien. Genauso zählen Demütigungen, Stalking und Mobbing zu den Formen seelischer Gewalt. Die Folgen hiervon können nicht von außen wahrgenommen und dokumentiert werden, wenn der oder die Betroffene nicht selbst darüber spricht. Neben den aktiven Formen von psychischer Gewalt kann sie auch durch Unterlassen geschehen. So wird das Opfer beispielsweise über einen längeren Zeitraum gemieden, ignoriert und mit andauerndem Schweigen ‚gestraft‘. Auch […] das öffentliche Verbreitungen von Lügen und Beleidigungen vor Dritten kann eine Form psychischer Gewalt darstellen. […]"
Quelle der obigen Definition: Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
a) Umgang mit psychischer Gewalt unter Schülerinnen und Schülern
- Information der Klassenlehrkräfte
- Information der Eltern
- Information der Stufen- oder Schulleitung
- Gespräch mit dem/Nachfrage beim Opfer
- Weiterführende Maßnahmen einleiten (siehe Baustein C)
Über alle Maßnahmen sind die betroffenen Eltern zu informieren.
b) Umgang mit psychischer Gewalt durch Lehrkräfte
Gewalt in jeglicher Form ausgeübt durch Lehrkräfte muss so schnell wie möglich aufgedeckt werden.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Stufenleitung bzw. Schulleitung hält Rücksprache mit der betroffenen Lehrkraft zur Situation
- Einbeziehung des Personalrats
- Information der Schulaufsicht
Lehrkraft nimmt Kontakt mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern auf, um in einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten (Schülerin oder Schüler, Eltern, Stufen- bzw. Schulleitung) einen gewaltfreien und vertrauensvollen Umgang miteinander zukünftig zu bewirken.
Dokumentationsvorlage Gewalt (physisch/psychisch)
Dokumentationsvorlage Gewalt (physisch/psychisch) (105,7 KiB)