Baustein C: Schule gegen physische Gewalt (orientiert an § 8a SGB VIII)

Um auszuschließen, dass eine Situation von der betroffenen Lehrkraft anders wahrgenommen worden ist als von den Schülerinnen und Schülern, sollte so schnell wie möglich ein direktes Gespräch der Schülerin oder des Schülers oder der Eltern mit der betroffenen Lehrkraft erfolgen. Unterstützung erhalten betroffene Schülerinnen oder Schüler dabei bei den Klassenlehrkräften, den SV-Lehrkräften oder den Schulsozialpädagoginnen bzw. den Schulsozialpädagogen.

Bleibt ein Gespräch ohne die erhoffte Wirkung, sollten die Schülerinnen oder die Schüler sich an die entsprechende Stufenleitung wenden.

a) Umgang mit physischer Gewalt zwischen Schülerinnen und Schülern

  1. Ruhe bewahren bzw. herstellen: Kontrahenten (wenn möglich) trennen, sonst Hilfe holen lassen: andere Lehrkräfte oder Mitarbeiter (falls nötig: 110)
  2. Kontrahenten auf unterschiedliche Räume verteilen (Gruppenraum oder vor das Sekretariat setzen)
  3. Eltern informieren und Täterin oder Täter ggf. (auch Opfer) abholen lassen bzw. nach Hause schicken
  4. Stufen- bzw. Schulleitung informieren und weiterführende Maßnahmen absprechen.
  5. Weiterführende Maßnahmen einleiten. Z.B.:
  • Anwendung einer pädagogischen oder Ordnungsmaßnahme nach § 25 SchulG
  • Schulsozialarbeit oder Beratungslehrkraft einschalten
  • Gespräch mit der Klasse zur Gestaltung der Reintegration des Täters
  • Entschuldigung bei den Opfern (ggf. auch öffentlich!)
  • Verhaltensziele und regelmäßige Überprüfungsgespräche mit dem/der Täter/in vereinbaren
  • Außerschulische Beratungs- und Therapieeinrichtungen nutzen
  • Maßnahmen zur Wiedergutmachung einleiten
  • seitens der Schule Anzeige erstatten

Über alle Maßnahmen sind die betroffenen Eltern zu informieren.

b) Umgang mit physischer Gewalt gegen Lehrkräfte

  1. Täterin oder Täter nach Hause schicken bzw. abholen lassen
  2. Eltern informieren
  3. Stufen- bzw. Schulleitung informieren und weiterführende Maßnahmen absprechen.
  4. Personalrat informieren
  5. Weiterführende Maßnahmen einleiten (siehe Baustein A)

Über alle Maßnahmen sind die betroffenen Eltern zu informieren.

c) Umgang mit physischer Gewalt durch Lehrkräfte

Gewalt in jeglicher Form ausgeübt durch Lehrkräfte muss so schnell wie möglich aufgedeckt werden. Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  1. Stufenleitung bzw. Schulleitung hält Rücksprache mit der betroffenen Lehrkraft zur Situation.
  2. Einbeziehung des Personalrats.
  3. Information der Schulaufsicht.
  4. Lehrkraft nimmt Kontakt mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern auf, um in einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten (Schülerin oder Schüler, Eltern, Stufen- bzw. Schulleitung) einen gewaltfreien und vertrauensvollen Umgang miteinander zukünftig zu bewirken.

Dokumentationsvorlage Gewalt (physisch/psychisch)

Dokumentationsvorlage Gewalt (physisch/psychisch) (105,7 KiB)