Gymnasium - Oberstufe

Die dreijährige Oberstufe

Die dreijährige Oberstufe gliedert sich in die Einführungs- und die Qualifikationsphase. Die Einführungsphase dient der Hinführung zu oberstufengemäßen Arbeitsmethoden, in der Qualifikationsphase findet die weitere Vorbereitung auf das Abitur statt. Die Kursnoten dieser Phase bilden nun einen Teil der Abiturnote. Am Ende der Qualifikationsphase finden im 2. Halbjahr die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in vier oder fünf Fächern statt.

Der Unterricht findet in sogenannten Profilen statt, welche eine inhaltliche Schwerpunktsetzung durch die Schülerinnen und Schüler ermöglichen. An der Schule Hohe Geest bieten wir zurzeit drei Profile an: ein naturwissenschaftliches Profil (Biologie), ein gesellschaftswissenschaftliches Profil (Geographie oder WiPo) und ein sportliches Profil (Sport).

Neben der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abiturprüfungen sind folgende Aspekte der Oberstufe an der Schule Hohe Geest von besonderer Bedeutung:

  • Mit fachlichen Intensivierungsangeboten begegnen wir den unterschiedlichen Voraussetzungen der neu in die Oberstufe eintretenden Schülerinnen und Schülern.
  • Die Klassenfahrt in der Oberstufe ist an das gewählte Profil angelehnt, so dass positive Aspekte von außer- und innerschulischen Lernorten verbunden werden können.

Diese strukturellen und organisatorischen Maßnahmen werden von individueller Beratung durch die Oberstufenleitung und auch die Schulsozialarbeit begleitet. Weitere Fragen beantwortet der Oberstufenleiter Herr Staben (rene.staben @ schule-sh.de).

Termine

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2024/25:

03. Februar bis 03. März 2025

Bekanntgabe der Zuordnung zu den Profilen:

ab dem 24. März 2025

 

Informationen zu unserer Oberstufe

Information zu den weiteren Fremdsprachen (neben Englisch) in der Oberstufe


Gesellschaftswissenschaftliches Profil Geographie

Die Geographie ist das Fach, das Einblicke in die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gibt. Damit sind gemeint: das Bevölkerungswachstum, die expandierende Wirtschaft, der vergrößerte Energiebedarf und die daraus resultierende globale ökologische Krise. – Die Geographie ist ein Fach, das für diese Herausforderungen sensibel machen sowie Handlungsperspektiven aufzeigen soll. Die Mitgestaltung in Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und auch Stadt- und Raumplanung erfordert einen Menschen, der verantwortlich für den Raum handelt. Damit wird deutlich, was für einen hohen Lebensweltbezug dieses Fach hat.

Die Geographie ist ein Brückenfach zwischen den Gesellschaftswissenschaften auf der einen und den Naturwissenschaften auf der anderen Seite: Sie bietet vielerlei Anknüpfungspunkte zum einen mit den Fächern Geschichte und WiPo, zum anderen aber auch mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik. Darüber hinaus gibt es auch für Kunst oder Religion ganz interessante Ansätze zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit.

Download: Geographie als Profilfach in der Oberstufe

Geographie als Profilfach (175,9 KiB)


Naturwissenschaftliches Profil Biologie

Die Naturwissenschaften prägen den Alltag unserer heutigen Gesellschaft. Die naturwissenschaftliche Grundbildung dient dem Verständnis der grundlegenden Arbeits- und Denkweisen dieser Wissenschaften. Ziel des Unterrichts ist es, naturwissenschaftliche Phänomene, die Sprache und Meilensteine der Forschung zu verstehen. Das Fach Biologie leistet dabei seinen Beitrag für ein ganzheitliches Verständnis der Zusammenhänge und Prozesse des Lebens. Die Inhalte reichen von den genetischen Grundlagen bis hin zu evolutionsökologischen Zusammenhängen. Das Profil zielt auf die vielseitige Entwicklung von Interesse und Fähigkeiten in möglichst vielen Bereichen des menschlichen Lebens ab. Es wird die Einsicht in allgemeine Zusammenhänge und in die alle Menschen gemeinsam angehenden Problemstellungen gewonnen.

Download: Naturwissenschaftliches Profil Biologie

2024_BioProfil.pdf (999,7 KiB)


Profilgebendes Fach Sport

Theorie und Praxis stehen im Verhältnis 1:1 für die jeweilige Semesternote und im Abitur!

Abitur: 6-stündige Klausur + Sportpraktische Prüfung: je eine Spiel- und Individualsportart, die in den Semestern unterrichtet worden ist. Die Praxisschwerpunkte werden innerhalb des Profils abgesprochen. Die Länge der Klausuren nähert sich im Laufe der drei Jahre der Abitur-Klausur an!

Download: Informationen zum profilgebenden Fach Sport

2024_SpoProfil.pdf (577,6 KiB)


Downloads

Informationen zu Einbringungspflichten im Abitur

Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.

Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht

Gemäß Schulgesetz (SchG) und Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung (OAPVO) sind alle Oberstufenschüler/innen zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in den von ihnen belegten Kursen verpflichtet. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behindert den Fortgang des Unterrichts und beeinträchtigt damit die Lernmöglichkeiten seiner Mitschüler/innen. Unregelmäßiger Schulbesuch gefährdet aber nicht zuletzt auch das eigene Ziel, den Abschluss der Oberstufe erfolgreich zu erreichen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass versäumte Tage und Stunden in den Zeugnissen auftauchen. Sie bieten zukünftigen Arbeitgebern über das Notenbild hinaus Erkenntnisse über den Bewerber.

Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen. Hierfür genügt im Allgemeinen eine schriftliche Erklärung der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers. Bei zu erwartender mehrtägiger Abwesenheit z.B. durch eine starke Erkrankung ist es ratsam, den Klassenlehrer hierüber in Kenntnis zu setzen. Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Kurs, kann dieser Kurs mit 0 Punkten bewertet werden. Halbjahresleistungen in Kursen, die mit 0 Punkten bewertet werden, gelten nach §7 (8) OAPVO als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine in die Abiturbewertung einzubringende Leistung handelt, muss die Schülerin oder der Schüler um eine Jahrgangsstufe zurücktreten. Eine Schülerin/ ein Schüler kann von der Schule entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist (§19 (4) SchG).

Antrag auf Notenschutz

Hier finden Sie den Antrag, mit dem Eltern bzw. volljährige Schüler*innen der Sekundarstufe II die Verlängerung des Notenschutzes beantragen können.

Gliederung des Gymnasiums

Das Gymnasium gliedert sich in Orientierungs-, Mittel- und Oberstufe.